Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das rechtliche Verhältnis zwischen der benefit service GmbH & Co. KG, Steinweg 2, 59821 Arnsberg - nachfolgend benefit service - und dem Nutzer des benefit service-Angebotes - nachfolgend Kunde genannt. Sie gelten für alle Angebote und Vermittlungen, die über benefit service, Marketingaktionen von benefit service oder über sonstige Kontakte zwischen Kunden und benefit service angebahnt werden. Als Kunde wird jeder bezeichnet, der mit benefit service über die genannten Kanäle Kontakt aufnimmt.
 (2) Die Geltung abweichender Bedingungen der Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn benefit service ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§ 2 Leistungen von benefit service
benefit service vermittelt dem Kunden Neufahrzeuge aus dem deutschen Vertragshändlernetz zu Sonderkonditionen. benefit service berät den Kunden in allen Fragen rund um die Angebote und stellt den Kontakt zwischen dem Kunden und angeschlossenen Kooperationspartnern her.

§ 3 Vermittlungsauftrag

(1) benefit service wird vom Kunden beauftragt, einen Kaufvertrag zwischen dem Kunden und einem Händler zu vermitteln.
(2) Der Abschluss des Vermittlungsauftrags erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Der Vermittlungsauftrag gilt als erteilt, wenn er vom Kunden unterschrieben bei benefit service eingeht und benefit service die Annahme des Vermittlungsauftrages nicht ablehnt.
(3) Der Vermittlungsauftrag ist mit seiner Übermittlung durch benefit service an den Händler erfüllt.
(4) Die Leistungen von benefit service sind für Kunden grundsätzlich kostenlos. Weder für die Nutzung des Preisvergleiches auf den Internetportalen von benefit service noch für die Vermittlungsleistungen fallen Kosten an. Auch bei Abschluss von Kaufverträgen mit Händlern fallen keine Kosten an.

§ 4 Ernsthaftigkeit des Vertragsabschlusses

Der Kunden sichert benefit service hiermit ausdrücklich zu, ernsthaft an dem Ankauf eines entsprechenden Fahrzeuges persönlich interessiert zu sein. Er sichert weiter zu, nicht als Fahrzeughersteller/Fahrzeughändler oder im Auftrage eines solchen oder für mit diesen verbundene Unternehmen oder von diesen beauftragten Dritten Testkäufe oder Testanfragen vorzunehmen, durch welchen dem Kunden, dem Lieferanten oder den ausliefernden Händlern ein Schaden – sei es wirtschaftlicher oder immaterieller Art – entstehen kann.

§ 5 Widerrufsrecht/ Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher können den Vermittlungsauftrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) widerrufen. Wir bestätigen den Eingang Ihres Vermittlungsauftrages per E-Mail, womit die Widerrufsfrist beginnt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
benefit service GmbH & Co. KG
Steinweg 2
59821 Arnsberg
E-Mail: info@benefit-service.de
Fax: 02931/7863120
(2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs entstehen für Sie keine Kosten.
(3) Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages vom Händler einen Kaufvertrag erhalten und unterschreiben, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei Leasing und Finanzierungen gilt: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages die Vertragsunterlagen des begleitenden Finanzdienstleisters erhalten und unterschreiben, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§ 6 Preise, Fahrzeugübergabe und Lieferzeiten
(1) Die angegebenen Preise für das Fahrzeug sind, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Endpreise inkl. MwSt. Überführungs- oder Werksabholungskosten werden ausgewiesen.
(2) Die Fahrzeugübergabe erfolgt am Standort des jeweiligen ausliefernden Händlers oder bei Werksabholung am Standort des Werks. Je nach Übergabeort fallen unterschiedliche Überführungs- bzw. Werksabholungskosten an. Eine Anlieferung an einen vom Kunden bestimmten Ort kann gesondert vereinbart und berechnet werden. Sollte in dem Angebot eine kundenbezogene Prämie berücksichtigt sein, muss das Fahrzeug vor der Auslieferung auf den im Vermittlungsauftrag genannten Kunden zugelassen werden. Andernfalls können ggf. eingerechnete Prämien nicht gewährt werden und müssen vom Kunden zurückerstattet werden.
(3) Informationen zu den Lieferzeiten erhält der Kunde von dem vermittelten Händler mit dem Kaufvertrag.

§ 7 Ablehnung und Auflösung von Vermittlungsaufträgen
(1) Angebote von benefit service gelten grundsätzlich "solange der Vorrat reicht", auch wenn es nicht ausdrücklich bei dem jeweiligen Angebot vermerkt ist. Wenn ein zur Vermittlung beauftragtes Fahrzeug nicht mehr verfügbar oder bestellbar ist, kann benefit service den Vermittlungsauftrag ablehnen oder den bestehenden Vermittlungsauftrag auflösen. Dies ist auch möglich, wenn zu den angegebenen Konditionen kein Händler ermittelt werden kann.
(2) Auch bei Irrtümern in der dem Vermittlungsauftrag zugrundeliegenden Fahrzeugkonfiguration sowie bei irrtümlich vergessenen oder falschen Preisbestandteilen wie z.B. Ausstattungsmerkmalen, MwSt., Überführungs- oder Werksabholungskosten kann benefit service den Vermittlungsauftrag ablehnen oder den bestehenden Vermittlungsauftrag auflösen.
(3) Sollte benefit service einen Vermittlungsauftrag ablehnen oder auflösen, wird benefit service den Kunden darüber informieren, dass eine Vermittlung nicht möglich ist.

§ 8 Kauf-, Finanzierungs-, Leasingverträge und Zahlung
(1) Der Kunde erhält auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages vom Händler den Kaufvertrag. Bei Leasing und Finanzierungen erhält der Kunde ggf. zusätzlich die Vertragsunterlagen des begleitenden Finanzdienstleisters.
(2) benefit service ist ausschließlich Vermittler und wird nicht Bestandteil der vermittelten Verträge. benefit service trägt keine Verantwortung für Inhalt und Ausführung der jeweiligen Verträge.
(3) Der Kaufpreis wird einschließlich Überführungs- oder Werksabholungskosten unmittelbar vor Fahrzeugübernahme an den Händler fällig. Die Zahlung erfolgt direkt an den Händler. Bei Finanzierungs- und Leasingverträgen erfolgt die Zahlung entsprechend des mit dem jeweiligen Finanzdienstleister geschlossenen Vertrages.

§ 9 Haftung
(1) benefit service haftet nicht für Annahme, Nichtannahme, nicht vollständige, falsche oder verspätete Annahme eines Vermittlungsauftrages durch den Händler, Finanzdienstleister oder benefit service.
(2) Sämtliche Angelegenheiten aus Verträgen zwischen dem Kunden und Händlern, Herstellern oder Finanzdienstleistern liegen nicht in der Haftung von benefit service. Insbesondere haftet benefit service nicht für die Erfüllung von Verträgen durch Händler, Hersteller oder Finanzdienstleister sowie für die Beschaffenheit des Fahrzeuges.
(3) Ausgeschlossen ist neben der Haftung von benefit service insbesondere auch die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von benefit service für vor, während oder nach der Auftragsabwicklung verursachte Schäden, ausgenommen für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und solche, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht entstanden sind.
(4) benefit service haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden.

(5) benefit service übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Korrektheit der abrufbaren Informationen und bekannt gegebenen Preisnachlässe. Ein Rechtsanspruch des Kundens auf die Leistungen von benefit service und auf die bekannt gegebenen Konditionen besteht nicht. Für Geschäfte mit unseren Kooperationspartnern gelten deren jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Gebühr, Provisionen oder Ähnliches wird nicht erhoben.

§ 9 Datenschutz
(1) benefit service ist sich bewusst, dass den Nutzern ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten äußerst wichtig ist. benefit service gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie im Übrigen nach der Datenschutzerklärung (https://www.benefit-service/de/datenschutz.html).
(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass benefit service die vom Kunden angegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt, um Angebote zu erstellen und zuzusenden und die Vermittlung auszuführen. benefit service darf Kunden postalisch, telefonisch und per E-Mail kontaktieren, sofern sie nicht gegenüber der benefit service GmbH & Co. KG widersprechen. benefit service ist ausdrücklich dazu berechtigt, die Daten des Kunden an Händler und ggfs. Finanzdienstleister zum Zweck der Angebotserstellung oder Auftragsabwicklung weiterzugeben.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen.

§ 10 Änderung der AGB
benefit service behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.

§ 11 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit dies vereinbart werden kann, Arnsberg.


Stand der AGB: 10.5.2018

 

 

 
 
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